Das Prinzip
der BUK – Bodensee Unterstützungskasse e.V.
Versorgungszusagen über Unterstützungskassen sind seit vielen Jahren eine verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Dieser Durchführungsweg bedient sich zur Erfüllung seiner Leistungen einer im Körperschaftssteuergesetz definierten Versorgungseinrichtung. Die BUK hat alle Verwaltungsabläufe optimal gestaltet und bietet damit den Arbeitgeber:innen eine attraktive Möglichkeit zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Die gesetzlich definierten Möglichkeiten der Unterstützungskassen ermöglichen neben dem Aufbau von neuen Zusagen (z.B. über Entgeltumwandlung) auch nahezu liquiditätsneutrale Auslagerungsmöglichkeiten von Direktzusagen.
Betriebliche Altersvorsorge kann von Arbeitnehmer:innen durch Entgeltumwandlung finanziert werden, oder eine Arbeitgeberleistung enthalten. Hier finden Sie spezifische Informationen beider Varianten.
Arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskasse - gesetzlicher Anspruch aller Arbeitnehm- er:innen
Hierbei verzichten die Arbeitnehmer:innen zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung auf einen Teil ihres Bruttogehaltes. Die Gehaltsbestandteile, auf die der/die Arbeitnehmer:in verzichtet, werden durch die Unterstützungskasse zu 100 % an ein behördlich beaufsichtigtes Versicherungsunternehmen weitergeleitet (rückgedeckte Unterstützungskasse).
Alle Rechte aus dieser Anlage werden an den/die Arbeitnehmer:in verpfändet. Die Arbeitnehmer:innen erhälten eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Höhe der umgewandelten Gehaltsbestandteile zzgl. einer Garantieverzinsung.
Mit Eintritt in das Rentenalter erhält der/die Arbeitnehmer:in jene Gehaltsanteile, die er/sie zum steuerfreien Vermögensaufbau während seines Berufslebens eingesetzt hat, zzgl. der Garantieverzinsung „nachgelagert“ ausgezahlt. Ein über die Garantie hinausgehender Kapitalertrag steht ebenfalls den Arbeitnehmer:innen zu.
Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse – als Finanzierungsargument
Aufgrund einer Zusage auf betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter:innen wenden die Arbeitgeber:innen der Unterstützungskasse aus eigenen Mitteln Gelder zu. Bei dem/der Arbeitgeber:in stellen diese Gelder bis zu einer bestimmten Höhe Betriebsausgaben dar. (pauschal dotierte Unterstützungskasse)
Durch gesetzliche Regelungen entsteht ein (anteiliger) Anspruch der Mitarbeiter:innen frühestens fünf Jahre nach Erteilung der Zusage. Die Unterstützungskasse kann die ihr zugewendeten Gelder z.B. über die Gewährung von Darlehen anlegen, wobei Darlehensnehmer:innen auch das Unterneh- men sein kann, das die betriebliche Versorgungsleistungen zugesagt hat. Die betriebliche Altersversorgung kann so auch eine Möglichkeit zur Unternehmensfinanzierung darstellen.